Jugendleiterseminare PDF Drucken E-Mail

Mit dieser Zuschussrichtlinie sollen folgende Veranstaltungen gefördert werden:
•  Grundlehrgänge zur Gruppenleiterausbildung
•  Fortbildungslehrgänge zur Verlängerung der JULEICA
•  Seminare zur Drogen- oder Gewaltprävention
•  Seminare für Führungskräfte und Gruppenbetreuer mit pädagogisch/sozialen Inhalten

Vorrausetzung ist, das die Veranstaltungen von dem beantragenden Mitgliedsverband selber durchgeführt und organisiert werden.

Höhe der Förderung:
Für Lehrgänge/Seminare, bei denen die Teilnehmer ausschließlich dem beantragenden Mitgliedsverband angehören, beträgt die Förderung 2,- Euro pro Tag und Teilnehmer.

Für Lehrgänge/Seminare, bei denen die Teilnehmer zu mindestens 20% aus verschiedenen Mitgliedsverbänden kommen, beträgt die Förderung 4,- Euro pro Tag und Teilnehmer.

Die im Jahreshaushalt des KJR zur Verfügung stehende Fördersumme wird gleichmäßig auf vier Quartale verteilt. Wird die anteilige Gesamt-Fördersumme in einem Quartal überschritten, weil z.B. sehr viele Anträge gestellt werden, so wird der Maximalbetrag pro Teilnehmer entsprechend prozentual reduziert.

Zuschussberechtigung:
Die zuschussberechtigten Teilnehmer müssen ein Mindestalter von 16 Jahren haben. Es werden maximal 10 Tage pro Veranstaltung bezuschusst. Zuschüsse werden nur für Teilnehmer gewährt, die in der Jugendarbeit im Landkreis Kassel aktiv sind.

Antragsfrist:
Zuschussanträge müssen spätestens 6 Wochen nach Ende der Veranstaltung beim Kreisjugendring eingehen.


Mit dem Zuschussantrag sind einzureichen:
•  Teilnehmerliste mit Geburtsdatum der Teilnehmer und eigenhändiger Unterschrift
•  Ablauf / Inhaltsplan des Lehrganges
•  Kopie der Rechnung der Unterkunft (Jugendherberge, Hotel, etc...)
Sonstiges:
Der Antragszeitraum beginnt immer am 01.10. des Vorjahres und geht bis zum 30.09. des Folgejahres. Alle Überschüsse werden in einem Topf gesammelt um Defizite in überlasteten Quartalen auszugleichen (Prozentual). Die Auszahlung dieses Ausgleichs erfolgt am Jahresende mit der Zahlung der Zuschüsse.

Grundsätzlich sollen keine Veranstaltungen mehr bezuschusst werden, die bereits vom Landkreis oder anderen Stellen gefördert werden. Zu den nicht geförderten Maßnahmen zählen insbesondere Fahrten, internationale Begegnungen und Zeltlager.